Schiffsreise: Anspruch auf Landprogramm einklagbar
abgelegt im Archiv Recht am 09.04.09

© tibchris
Kreuzfahrten sind gleich in vielfacher Hinsicht touristische Highlight. Auf der einen Seite genießen wir den Komfort und das vielfältige Freizeitangebot an Bord des Schiffs, zum anderen wird die Schiffsreise immer wieder durch spannende Landausflüge "unterbrochen" bzw. angereichert. Und werden diese Landausflüge seitens eines Reiseanbieters angeboten, so müssen sie auch erfolgen. Anderenfalls kann für den Teil der Reise Geld zurückgefordert werden, wie uns die Süddeutsche Zeitung berichtet. Dabei ist die Forderung allerdings auf die Ausfalltage reduziert oder anders formuliert:
Es besteht kein Anspruch darauf, den Preis für die gesamte Reise zu reduzieren, entschied das Landgericht Bonn (Az.: 8 S24/08).
Tags: Reise Kreuzfahrt Klage Gericht Landgang Aufenthalt
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Wong
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