Kreuzfahrt

Kreuzfahrten: Preisminderung bei falscher Bekleidung

abgelegt im Archiv Recht am 02.09.09

Kreuzfahrten: Preisminderung bei falscher Bekleidung
© matthew.hickey


Seltsam, seltsam. Der Grund, weswegen ich meinen Kopf schüttele, ist ein Gerichtsurteil zu einer Kreuzfahrt, bei der die Kleidung eines Ehepaars erst nach fünf Tagen an Bord kam. Das dokumentiert Haufe.de

Kleider machen Leute, besonders auf einer Kreuzfahrt, bei der - wir kennen es aus dem "Traumschiff" - zumindest zum Galadinner angemessene Kleidung vorausgesetzt wird. Was aber tun, wenn diese Kleidung nicht mit an Bord gekommen ist? In der Kabine verstecken? Neue Kleider kaufen? Ein Ehepaar auf einer Mittelmeerkreuzfahrt stellte sich diese Fragen fünf Tage lang. So lange dauerte es, bis ihre Koffer zu ihnen an Bord kamen. Die waren nämlich nicht mit auf`s Schiff eingecheckt worden.

Nach Meinung des Ehepaars bedeutete dies eine Preisminderung um satte 90 Prozent - die Richter sprachen dem Ehepaar jedoch lediglich 30 Prozent zu. Die Details finden sich unter AG München, Urteil v. 6. Februar 2009, 132 C 20772/08.

Permalink: Kreuzfahrten: Preisminderung bei falscher Bekleidung

Tags: Kreuzfahrt  Richter  Preisminderung  Kreuzfahrten 

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