Kreuzfahrt: Erstattung wegen fehlender Garderobe
abgelegt im Archiv Recht am 12.11.09

© Benimoto
Nun, so albern wie die Kostüme auf dem Foto wird die Kleidung an Bord des KReuzfahrtschiffs wohl nicht gewesen sein. Und doch haben Kreuzfahrt-Teilnehmer auf erhebliche Beeinträchtigung geklagt, weil Sie eine Schiffsreise ohne ihre eigenen Garderobe hatten antreten müssen. Die Kleidung war erst verspätet an Bord gelangt und so musste seitens der Reederei ausgeholfen werden. Resultat: pro Tag 30 Prozent Nachlass wie nun das Amtsgericht München entschieden hat.
In meinen Augen eine ganze Menge doch glaubt man dem Artikel bei Ferienwelt, so hatten die Kreuzfahrt-Passagiere sogar 90 Prozent gefordert. Dies wurde jedoch abgelehnt,
da die Richter keine “besonders erhebliche Beeinträchtigung der Gesamtreise” darin sahen, dass die eigene Kleidung nicht zur Verfügung stand. Die Kläger hatten behauptet, die Ersatzkleidung sei “der reine Horror” und “diskriminierend” gewesen.
Kleider machen Leute? Dies scheint zumindest in den Augen mancher Leute auch auf Hoher See zu gelten.
Tags: Kreuzfahrt Kreuzfahrten Garderobe Schiffsreise
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