Kreuzfahrt: Dieselgeruch kein Reklamationsgrund
abgelegt im Archiv Recht am 25.03.09

© Sister72
Das nenne ich mal das Haar in der Suppe suchen. Da gibt es doch tatsächlich Menschen, die eine kreuzfahrt buchen und antreten und dann hinterher Beschwerde einlegen. Okay, wenn es wirklich einen Grund gäbe, dann könnte ich das ja noch verstehen, doch die Motivationen sind teilweise wirklich absurd. Das schreibt das Nachrichtenmagazin Focus und nennt dann auch einige Beispiele:
Für schlechtes Wetter und starken Seegang könne der Veranstalter allerdings nichts. Auch mit den schiffstypischen Geräuschen müssen sich Passagiere arrangieren. "Man sollte sich vorher klarmachen, dass es selbst auf einem Luxuskreuzfahrtschiff lauter ist als in einem Hotel", so [Joachim] Geburtig [Jurist bei der Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern]. Der Lärm der Maschinen und auch gelegentlicher Dieselgeruch sind nicht zu vermeiden und vom Gast hinzunehmen.
Nichtsdestotrotz gilt auch auf Kreuzfahrten das Reisevertragsrecht und wird in einem Kreuzfahrt-Katalog beispielsweise mit Routen geworben, die dann nicht gefahren werden etc. dann kann eine Reklamation durchaus Sinn machen. Dies sind aber wohl eher seltene Fälle ...
Tags: Kreuzfahrt Reklamation Motor Diesel Route Recht Gericht Urteil Reiserecht Schiffsreise
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