Kreuzfahrt: 100 Prozent Stornogebühren rechtens
abgelegt im Archiv Recht am 08.01.09

© chaouki
Das eine vorweg: die wenigsten Menschen, die eine Kreuzfahrt gebucht haben, werden auf die Idee kommen, diese nachträglich zu stornieren. Doch ist auch das schon einmal vorgekommen, wobei allerdings zu beachten ist, dass seitens einer Reederein Stornogebühren anfallen können. Und wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, können die Gebühren im "worst case" bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Heiligenstadt (Az.: 3 C 421/07) hervor und zur Begründung lesen wir:
In dem Fall hatte der Kreuzfahrtveranstalter darauf bestanden, die Regelungen der Allgemeinen Reisebedingungen seien einzuhalten. Im Katalog stand dazu, dass bei einem Rücktritt in einer Doppel- oder Mehrbettkabine ein Schadensersatzanspruch von 100 Prozent des Reisepreises gelte. Das ist nach Einschätzung des Gerichts auch rechtens:
Die Begründung liegt auf der Hand. Denn dadurch, dass die Kreuzfahrt für zwei Personen gebucht wurde, konnte die Reederei den freien Kabinenplatz nicht kurzerhand jemand anderem anbieten. Und auch die Kosten für Reinigung und Verpflegung wurden nicht geringer, weil die Verträge mit catering sowie Reinigung ja bereits im Vorfeld verhandelt wurden.
In manchen Fällen kann es sich also durchaus lohnen, eine Kreuzfahrt mitsamt einer günstigen Reiserücktrittsversicherung zu buchen. Sicher ist sicher.
Tags: Kreuzfahrt Recht Stornierung Gebühren Urteil
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Wong
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Kommentar von:
YoungMetropolitan
(11.01.09 15:10 Uhr)
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super Blog, da viele Reisenden immer noch nicht daran denken eine Versicherung abzuschließen ist es oftmals bei der Stornierung sehr ärgerlich und mühsam für das Reisebüro und den Kunden... Es gibt wirklich sehr güntige Versicherungen, die einfach wenn was passiert in Kraft tritt... Also immer daran denken, es kann immer was passieren - bei Reisen immer eine Reiseversicherung mit abschließen sonst wird es ärgerlich !